
Vergleicht man zum Beispiel den ersten Lohn einer Kauffrau mit dem einer Assistenzärztin nach der Ausbildung, fallen zwei grosse Unterschiede auf: das Alter und die Höhe des Lohns. Die Kauffrau erhält schon mit 18 Jahren einen Lohn von ca. 4500 Franken. Die Assistenzärztin ist bei ihrem ersten Lohn nach dem Staatsexamen schon zehn Jahre älter, erhält im Kanton Zürich jedoch rund 7500 Franken pro Monat – also fast das Doppelte der Kauffrau.